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Norm

DVGW W 551 — Spülpflicht und Temperaturanforderungen

DVGW W 551 ist das technische Regelwerk für die Vermeidung von Legionellenwachstum in Trinkwasser-Installationen. Es definiert Temperaturgrenzen, Spülintervalle und Anforderungen an die Anlage — und ist damit die Grundlage jedes Spülplans.

Was ist DVGW W 551?

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 „Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen — Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ ist das zentrale Regelwerk für die Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Es wird vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.

DVGW W 551 ist kein Gesetz, aber als anerkannte Regel der Technik hat es quasi-verbindlichen Charakter: Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass die gewählte Lösung gleichwertig sicher ist. In Verbindung mit TrinkwV §13 wird DVGW W 551 faktisch zur Pflichtgrundlage für alle Betreiber.

Die wichtigsten Temperaturanforderungen

DVGW W 551 gibt klare Temperaturgrenzen vor, die jederzeit eingehalten werden müssen:

Warmwasser

≥ 60 °C

am Warmwasserbereiter/Speicher

Warmwasser Entnahmestelle

≥ 55 °C

innerhalb von 30 Sekunden nach Öffnen

Kaltwasser

< 25 °C

dauerhaft, auch im Sommer

Legionellen-Wachstumszone

25–50 °C

optimale Wachstumstemperatur — zwingend vermeiden

Spülpflicht: Wann muss gespült werden?

DVGW W 551 unterscheidet verschiedene Spülsituationen:

  • Stagnationsspülung: Bei Nichtnutzung einer Entnahmestelle für mehr als 72 Stunden soll eine Durchströmungsspülung erfolgen — bis die Solltemperatur erreicht ist.
  • Leerstandsspülung: Bei Leerstand einer Wohneinheit müssen alle Entnahmestellen mindestens wöchentlich gespült werden. Dies ist das größte Risiko für Hausverwaltungen.
  • Inbetriebnahme nach Stillstand: Nach längeren Stillstandszeiten (z. B. nach Renovierungsarbeiten) muss eine thermische Desinfektion der gesamten Anlage durchgeführt werden.
  • Wiederkehrende Spülung: Regelmäßige Spülungen aller Entnahmestellen gemäß dem betrieblichen Spülplan — Frequenz aus der Gefährdungsanalyse abgeleitet.

Großanlage vs. Kleinanlage

DVGW W 551 unterscheidet zwischen Groß- und Kleinanlagen:

  • Großanlage:Speichervolumen > 400 Liter ODER Leitungsvolumen > 3 Liter zwischen Abgang Speicher und Entnahmestelle — vollständiger DVGW-W-551-Standard anwendbar
  • Kleinanlage: Speicher ≤ 400 Liter UND Leitungsvolumen ≤ 3 Liter — vereinfachte Anforderungen

Mietobjekte mit mehreren Wohneinheiten fallen in der Regel unter die Großanlagenregelung und unterliegen damit dem vollen Umfang der DVGW-W-551-Anforderungen.

Dokumentationspflicht

DVGW W 551 fordert die lückenlose Dokumentation aller Spülmaßnahmen. Das Spülprotokoll muss mindestens enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Spülung
  • Entnahmestelle (Bezeichnung/Nummer)
  • Gemessene Warmwassertemperatur (Einlass und Auslass)
  • Gemessene Kaltwassertemperatur
  • Dauer der Spülung
  • Durchführende Person

SpülPilot erfasst alle diese Daten per Smartphone und speichert sie unveränderlich — gemäß den Anforderungen der VDI 6023 als Teil des Anlagebuchs.

DVGW-W-551-konforme Spüldokumentation mit SpülPilot

Temperaturen, Zeitstempel, Foto-Beweis — alle Pflichtfelder nach DVGW W 551 in einer App. Anlagenbuch-Export auf Knopfdruck.

Häufige Fragen zu DVGW W 551

Welche Mindesttemperatur schreibt DVGW W 551 für Warmwasser vor?

DVGW W 551 fordert, dass Warmwasser am Warmwasserbereiter mindestens 60 °C beträgt und an jeder Entnahmestelle innerhalb von 30 Sekunden mindestens 55 °C erreicht wird. Kaltwasser muss dauerhaft unter 25 °C bleiben.

Was sind Totleitungen und warum sind sie gefährlich?

Totleitungen sind Rohrabschnitte, durch die kein oder kaum Wasser fließt — typischerweise stillgelegte Leitungen zu nicht genutzten Entnahmestellen. In Totleitungen stagniert Wasser, kühlt ab oder erwärmt sich unkontrolliert — ideale Bedingungen für Legionellenwachstum. DVGW W 551 empfiehlt, Totleitungen zu entfernen.

Wie oft müssen Stagnationsspülungen nach DVGW W 551 erfolgen?

Bei Nichtnutzung einer Entnahmestelle von mehr als 72 Stunden empfiehlt DVGW W 551 eine Durchströmungsspülung. Bei Leerstand oder längerer Nichtnutzung (z. B. Urlaub) sollten alle Entnahmestellen mindestens wöchentlich gespült werden.

Gilt DVGW W 551 auch für Einfamilienhäuser?

DVGW W 551 gilt primär für Großanlagen (Speichervolumen > 400 Liter oder Leitungsvolumen > 3 Liter zwischen Speicher und Entnahmestelle). Für Kleinstanlagen in Einfamilienhäusern gelten vereinfachte Regeln. Bei Mietobjekten ab 3 Wohneinheiten ist in der Regel die Großanlagenregelung anzuwenden.