DVGW W 551 — Spülpflicht und Temperaturanforderungen
DVGW W 551 ist das technische Regelwerk für die Vermeidung von Legionellenwachstum in Trinkwasser-Installationen. Es definiert Temperaturgrenzen, Spülintervalle und Anforderungen an die Anlage — und ist damit die Grundlage jedes Spülplans.
Was ist DVGW W 551?
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 „Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen — Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ ist das zentrale Regelwerk für die Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Es wird vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
DVGW W 551 ist kein Gesetz, aber als anerkannte Regel der Technik hat es quasi-verbindlichen Charakter: Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass die gewählte Lösung gleichwertig sicher ist. In Verbindung mit TrinkwV §13 wird DVGW W 551 faktisch zur Pflichtgrundlage für alle Betreiber.
Die wichtigsten Temperaturanforderungen
DVGW W 551 gibt klare Temperaturgrenzen vor, die jederzeit eingehalten werden müssen:
Warmwasser
≥ 60 °C
am Warmwasserbereiter/Speicher
Warmwasser Entnahmestelle
≥ 55 °C
innerhalb von 30 Sekunden nach Öffnen
Kaltwasser
< 25 °C
dauerhaft, auch im Sommer
Legionellen-Wachstumszone
25–50 °C
optimale Wachstumstemperatur — zwingend vermeiden
Spülpflicht: Wann muss gespült werden?
DVGW W 551 unterscheidet verschiedene Spülsituationen:
- Stagnationsspülung: Bei Nichtnutzung einer Entnahmestelle für mehr als 72 Stunden soll eine Durchströmungsspülung erfolgen — bis die Solltemperatur erreicht ist.
- Leerstandsspülung: Bei Leerstand einer Wohneinheit müssen alle Entnahmestellen mindestens wöchentlich gespült werden. Dies ist das größte Risiko für Hausverwaltungen.
- Inbetriebnahme nach Stillstand: Nach längeren Stillstandszeiten (z. B. nach Renovierungsarbeiten) muss eine thermische Desinfektion der gesamten Anlage durchgeführt werden.
- Wiederkehrende Spülung: Regelmäßige Spülungen aller Entnahmestellen gemäß dem betrieblichen Spülplan — Frequenz aus der Gefährdungsanalyse abgeleitet.
Großanlage vs. Kleinanlage
DVGW W 551 unterscheidet zwischen Groß- und Kleinanlagen:
- Großanlage:Speichervolumen > 400 Liter ODER Leitungsvolumen > 3 Liter zwischen Abgang Speicher und Entnahmestelle — vollständiger DVGW-W-551-Standard anwendbar
- Kleinanlage: Speicher ≤ 400 Liter UND Leitungsvolumen ≤ 3 Liter — vereinfachte Anforderungen
Mietobjekte mit mehreren Wohneinheiten fallen in der Regel unter die Großanlagenregelung und unterliegen damit dem vollen Umfang der DVGW-W-551-Anforderungen.
Dokumentationspflicht
DVGW W 551 fordert die lückenlose Dokumentation aller Spülmaßnahmen. Das Spülprotokoll muss mindestens enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Spülung
- Entnahmestelle (Bezeichnung/Nummer)
- Gemessene Warmwassertemperatur (Einlass und Auslass)
- Gemessene Kaltwassertemperatur
- Dauer der Spülung
- Durchführende Person
SpülPilot erfasst alle diese Daten per Smartphone und speichert sie unveränderlich — gemäß den Anforderungen der VDI 6023 als Teil des Anlagebuchs.
DVGW-W-551-konforme Spüldokumentation mit SpülPilot
Temperaturen, Zeitstempel, Foto-Beweis — alle Pflichtfelder nach DVGW W 551 in einer App. Anlagenbuch-Export auf Knopfdruck.
Häufige Fragen zu DVGW W 551
Welche Mindesttemperatur schreibt DVGW W 551 für Warmwasser vor?
DVGW W 551 fordert, dass Warmwasser am Warmwasserbereiter mindestens 60 °C beträgt und an jeder Entnahmestelle innerhalb von 30 Sekunden mindestens 55 °C erreicht wird. Kaltwasser muss dauerhaft unter 25 °C bleiben.
Was sind Totleitungen und warum sind sie gefährlich?
Totleitungen sind Rohrabschnitte, durch die kein oder kaum Wasser fließt — typischerweise stillgelegte Leitungen zu nicht genutzten Entnahmestellen. In Totleitungen stagniert Wasser, kühlt ab oder erwärmt sich unkontrolliert — ideale Bedingungen für Legionellenwachstum. DVGW W 551 empfiehlt, Totleitungen zu entfernen.
Wie oft müssen Stagnationsspülungen nach DVGW W 551 erfolgen?
Bei Nichtnutzung einer Entnahmestelle von mehr als 72 Stunden empfiehlt DVGW W 551 eine Durchströmungsspülung. Bei Leerstand oder längerer Nichtnutzung (z. B. Urlaub) sollten alle Entnahmestellen mindestens wöchentlich gespült werden.
Gilt DVGW W 551 auch für Einfamilienhäuser?
DVGW W 551 gilt primär für Großanlagen (Speichervolumen > 400 Liter oder Leitungsvolumen > 3 Liter zwischen Speicher und Entnahmestelle). Für Kleinstanlagen in Einfamilienhäusern gelten vereinfachte Regeln. Bei Mietobjekten ab 3 Wohneinheiten ist in der Regel die Großanlagenregelung anzuwenden.