DVGW W 551: Kontinuierliche Überarbeitung
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird regelmäßig überarbeitet, um aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Legionellenwachstum und neue technische Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die aktuell gültige Fassung stellt erhöhte Anforderungen an die Dokumentation und Überwachung von Trinkwasser-Installationen.
Schärfere Anforderungen an die Dokumentation
Ein zentraler Aspekt der aktuellen Anforderungen: Die Dokumentationspflicht wird konkretisiert. Bloße Strichlisten oder unvollständige Protokolle reichen nicht mehr aus. Gefordert wird:
- Nachweis der tatsächlich gemessenen Temperatur (nicht nur „Warmwasser in Ordnung")
- Zeitstempel mit Uhrzeit (nicht nur Datum)
- Eindeutige Entnahmestellen-Bezeichnung mit Lageplan-Referenz
- Nachweis der Spüldauer bis zum Erreichen der Solltemperatur
Das entspricht exakt dem, was SpülPilot für jede Spülung automatisch erfasst.
Stagnationsspülung: Klarere Fristen
Die aktuellen Anforderungen präzisieren die Empfehlung zur Stagnationsspülung:
- 72-Stunden-Regel bleibt bestehen, wird aber stärker betont
- Bei Leerstand oder Sanierungsarbeiten: wöchentliche Spülung ausdrücklich empfohlen
- Saisonale Objekte (Ferienwohnungen, Saisonbetriebe): Vollständige Spülung und Temperaturkontrolle vor jeder Wiederinbetriebnahme
Risikobewertung: Individuelle Gefährdungsanalyse
Neu betont wird die Pflicht zur individuellen Gefährdungsanalyse nach § 14b TrinkwV. Die Spülfrequenz soll nicht pauschal angesetzt, sondern auf Basis einer Risikoanalyse der spezifischen Anlage festgelegt werden.
Faktoren, die die Spülfrequenz erhöhen können:
- Gebäude älter als 1990 (Baujahr der Installation)
- Rohrleitungen aus Kupfer oder verzinktem Stahl
- Warmwasser-Speicher älter als 15 Jahre
- Bekannte Stagnationszonen oder Totleitungen
- Leerstandsquote > 10 %
Was Hausverwaltungen jetzt prüfen sollten
- Protokollformat aktualisieren: Enthält Ihr aktuelles Protokoll alle Pflichtfelder? (Uhrzeit, gemessene Temperatur, Entnahmestellen-Bezeichnung)
- Leerstandsprozess formalisieren: Existiert ein schriftlicher Prozess für Leerstandsspülungen?
- Gefährdungsanalyse beauftragen: Liegt für jedes Objekt eine aktuelle Risikoanalyse nach §14b TrinkwV vor?
- Anlagenbuch prüfen: Ist das Anlagenbuch nach VDI 6023 aktuell und vollständig?
Digitale Dokumentation als Zukunftssicherung
Die Verschärfung der Dokumentationsanforderungen macht deutlich: Excel-Protokolle und Papierformulare stoßen an ihre Grenzen. Digitale Lösungen wie SpülPilot erfüllen alle aktuellen Anforderungen automatisch — und sind zukunftssicher, weil sie bei Normänderungen softwareseitig angepasst werden können.
Hinweis
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Übersicht über aktuelle Anforderungen der DVGW W 551. Für rechtlich verbindliche Aussagen zu Ihrer spezifischen Anlage empfehlen wir die Konsultation eines zugelassenen Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.