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DVGW W 551 Novelle 2025: Was sich für Hausverwaltungen ändert

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 wurde 2024/2025 überarbeitet. Wir erklären die wichtigsten Änderungen — und was Hausverwaltungen jetzt anpassen müssen.

SpülPilot Redaktion·

DVGW W 551: Kontinuierliche Überarbeitung

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird regelmäßig überarbeitet, um aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Legionellenwachstum und neue technische Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die aktuell gültige Fassung stellt erhöhte Anforderungen an die Dokumentation und Überwachung von Trinkwasser-Installationen.

Schärfere Anforderungen an die Dokumentation

Ein zentraler Aspekt der aktuellen Anforderungen: Die Dokumentationspflicht wird konkretisiert. Bloße Strichlisten oder unvollständige Protokolle reichen nicht mehr aus. Gefordert wird:

  • Nachweis der tatsächlich gemessenen Temperatur (nicht nur „Warmwasser in Ordnung")
  • Zeitstempel mit Uhrzeit (nicht nur Datum)
  • Eindeutige Entnahmestellen-Bezeichnung mit Lageplan-Referenz
  • Nachweis der Spüldauer bis zum Erreichen der Solltemperatur

Das entspricht exakt dem, was SpülPilot für jede Spülung automatisch erfasst.

Stagnationsspülung: Klarere Fristen

Die aktuellen Anforderungen präzisieren die Empfehlung zur Stagnationsspülung:

  • 72-Stunden-Regel bleibt bestehen, wird aber stärker betont
  • Bei Leerstand oder Sanierungsarbeiten: wöchentliche Spülung ausdrücklich empfohlen
  • Saisonale Objekte (Ferienwohnungen, Saisonbetriebe): Vollständige Spülung und Temperaturkontrolle vor jeder Wiederinbetriebnahme

Risikobewertung: Individuelle Gefährdungsanalyse

Neu betont wird die Pflicht zur individuellen Gefährdungsanalyse nach § 14b TrinkwV. Die Spülfrequenz soll nicht pauschal angesetzt, sondern auf Basis einer Risikoanalyse der spezifischen Anlage festgelegt werden.

Faktoren, die die Spülfrequenz erhöhen können:

  • Gebäude älter als 1990 (Baujahr der Installation)
  • Rohrleitungen aus Kupfer oder verzinktem Stahl
  • Warmwasser-Speicher älter als 15 Jahre
  • Bekannte Stagnationszonen oder Totleitungen
  • Leerstandsquote > 10 %

Was Hausverwaltungen jetzt prüfen sollten

  1. Protokollformat aktualisieren: Enthält Ihr aktuelles Protokoll alle Pflichtfelder? (Uhrzeit, gemessene Temperatur, Entnahmestellen-Bezeichnung)
  2. Leerstandsprozess formalisieren: Existiert ein schriftlicher Prozess für Leerstandsspülungen?
  3. Gefährdungsanalyse beauftragen: Liegt für jedes Objekt eine aktuelle Risikoanalyse nach §14b TrinkwV vor?
  4. Anlagenbuch prüfen: Ist das Anlagenbuch nach VDI 6023 aktuell und vollständig?

Digitale Dokumentation als Zukunftssicherung

Die Verschärfung der Dokumentationsanforderungen macht deutlich: Excel-Protokolle und Papierformulare stoßen an ihre Grenzen. Digitale Lösungen wie SpülPilot erfüllen alle aktuellen Anforderungen automatisch — und sind zukunftssicher, weil sie bei Normänderungen softwareseitig angepasst werden können.

Hinweis

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Übersicht über aktuelle Anforderungen der DVGW W 551. Für rechtlich verbindliche Aussagen zu Ihrer spezifischen Anlage empfehlen wir die Konsultation eines zugelassenen Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.

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